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RUNDFUNKBEITRAG
Übersicht
Das müssen Unternehmen wissen
Firmen und Institutionen wie Behörden
oder Verbände zahlen den Beitrag ent-
sprechend der Zahl ihrer Betriebsstät-
ten, Beschäftigten und Kfz. Die Zahl
der Rundfunkgeräte spielt keine Rolle.
Für eine Betriebsstätte mit bis zu acht
Beschäftigten ist nur ein Drittel des
Beitrags zu zahlen, 6,12 Euro pro Mo-
nat. Für Selbstständige, die zu Hause
arbeiten, gilt:
Leisten sie für ihre Wohnung bereits
den Beitrag, müssen sie nicht gesondert
für die Betriebsstätte bezahlen. Es
fällt nur der Beitrag für betriebliche
Kfz an, monatlich je 6,12 Euro.
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