501      SAARTEXT    Fr.26.04. 13:12:02
                               RATGEBER 
                          Gartenabfälle 
                                        
 Entsorgung nur an den Annahmestellen   
                                        
 Im Garten anfallender Grün- und Rasen- 
 schnitt muss bei den vorhandenen Annah-
 mestellen entsorgt werden. Darauf hat  
 der Zentrale Kommunale Entsorgungsbe-  
 trieb (ZKE) hingewiesen.               
                                        
 Demnach dürfen die Gartenabfälle nicht 
 im Wald und auf ähnlichen Grünflächen  
 deponiert werden. Sie müssten entweder 
 in die Biotonne oder zu einer offiziel-
 len Sammelstelle.                      
                                        
 Der ZKE teilte mit, sonst drohten Buß- 
 gelder von bis zu 100.000 Euro. Garten-
 abfälle seien zwar kompostierbar, stör-
 ten in der freien Natur jedoch das     
 Wachstum der natürlichen Vegetation.   
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