501 SAARTEXT Sa.27.04. 08:56:01 RATGEBER Gartenabfälle Entsorgung nur an den Annahmestellen Im Garten anfallender Grün- und Rasen- schnitt muss bei den vorhandenen Annah- mestellen entsorgt werden. Darauf hat der Zentrale Kommunale Entsorgungsbe- trieb (ZKE) hingewiesen. Demnach dürfen die Gartenabfälle nicht im Wald und auf ähnlichen Grünflächen deponiert werden. Sie müssten entweder in die Biotonne oder zu einer offiziel- len Sammelstelle. Der ZKE teilte mit, sonst drohten Buß- gelder von bis zu 100.000 Euro. Garten- abfälle seien zwar kompostierbar, stör- ten in der freien Natur jedoch das Wachstum der natürlichen Vegetation. >>