492      SAARTEXT    Do.18.04. 21:16:02
                        RUNDFUNKBEITRAG 
                              Übersicht 
                                        
 Das müssen Bürger wissen               
                                        
 Bürgerinnen und Bürger zahlen den Rund-
 funkbeitrag pro Wohnung. Er gilt für   
 alle Personen, die dort leben. So spa- 
 ren Familien und nichteheliche Lebens- 
 gemeinschaften.                        
                                        
 Das gilt in der Regel auch für Wohnge- 
 meinschaften. Früher musste jedes WG-  
 Mitglied für seine Geräte die Rundfunk-
 gebühr zahlen. Auch Geräte in den Autos
 aller Bewohner sind mit abgedeckt.     
                                        
 Den Beitrag müssen nur volljährige Per-
 sonen leisten. Leben mehrere Personen  
 zusammen, muss eine Person angemeldet  
 sein, die den Beitrag für die gemeinsa-
 me Wohnung zahlt.                      
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